Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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E-Mobilität
Ladestationoffensive für Unternehmen & Gemeinden „OÖ LÄDT AUF“ – Förderung Oberösterreich
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert werden, Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und oberösterreichische Gemeinden bei der:
- Errichtung von „öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW“.
- Errichtung von „öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW“ bei oö.Freizeiteinrichtungen und konfessionellen Einrichtungen.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschlags zu dem Bundesförderprogramm „Förderung von Ladeinfrastruktur“ und beträgt
- 75 % als Basisförderung für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- 100 % als Basisförderung für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- 140 % bei der Errichtung von mehr als 10 Ladepunkten an oö. Freizeiteinrichtungen für oö. Gemeinden
- 140 % bei der Errichtung von mehr als 5 Ladepunkten an konfessionellen Einrichtungen in oö. Gemeinden (nur wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der konfessionellen Einrichtung besteht; die Nähe zu einer Einrichtung begründet noch keinen Bonus!)
Bonus
- Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen erhöht sich der Landesfördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinde ist.
- Um 25 % erhöht sich der Landesfördersatz, wenn die Flächen als „unversiegelte bzw.teilversiegelte“ Parkplätze errichtet werden.
Die Zuschläge sind kumulierbar.
Die Gesamtförderung (Bund/Land) beträgt jedoch für
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen maximal 80 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten
- Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen maximal 100 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten
Dauer der Förderung
30. März 2024
Die Richtlinie für das Sonderförderprogramm „OÖ LÄDT AUF im Rahmen der OÖ Ladestationsoffensive für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen“ endet mit Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden gesamten Fördertopfes, spätestens jedoch am 30.03.2024 (Einreichdatum).
Geeignet für
Unternehmen, Gemeinden
Die Förderung für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen erfolgt auf Grundlage der „De-minimis“-Beihilfen-VERORDNUNG (EU) Nr. 2023/2831.