Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Heiz- & Klimatechnik

Förderprogramm für Wärmepumpen – Förderung Oberösterreich

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert werden im Rahmen der Förderrichtlinien:

  • Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, die entsprechend der VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombi­heizgeräten eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) und 150 % (35° C) aufweisen. Die Wärme­pumpen müssen weiters über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps, EHPA, verfügen.
  • Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, sofern diese ganz oder teilweise (zumindest 80 %) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammt.
  • Errichtung einer thermischen Solaranlage, sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt, oder die Kollektoren das „Austria Solar-Gütesiegel“ aufweisen. Die Förderung kann unabhängig des bestehenden Heizsystems beantragt werden.

Nicht gefördert werden: Anlagen in Neubauten, Eigenbauanlagen und Prototypen, Erweiterung von bestehenden thermischen Solaranlagen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form von fixen Beträgen in Abhängigkeit von der Art, der Nennwärmeleistung und der Energieeffizienz der Anlage berechnet. Der finanzielle Zuschuss wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss ausbezahlt.

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe mit bis zu 100 Eur/kW Nennwärmeleistung (maximal 1.700 Eur)
    Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C)
  • Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw. bei einer Tiefenbohrung (Erdwärmesonde) mit bis zu 170 Eur/kW Nennwärmeleistung (maximal 2.800 Eur) Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C)
  • Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme mit bis zu 140 Eur/kW Anschlussleistung laut Wärmeliefervertrag (maximal 2.800 Eur)
  • Thermische Solaranlage auf Bestandsgebäude mit 4 bis 10m² Pauschal 1.750 Eur | 11 bis 19m² mit 175 Eur pro m² | ab 20 Pauschal 3.500 Eur | Kollektortausch Pauschal 700 Eur

* Die Landesförderung ist in jedem Einzelfall mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt!

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

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Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2026

Der Förderungsantrag ist nach Durchführung der Maßnahme an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Es werden Rechnungen ab 1. Juli 2023 anerkannt.

Geeignet für

Privat

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu zwei Wohnungen errichten.