Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Sortieren nach Förderwerber

Energieoptimierung | Heiz- & Klimatechnik

Förderprogramm für Wärmepumpen – Förderung Oberösterreich

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert werden im Rahmen der Förderrichtlinien Anlagenoptimierung, wie:

  • die Durchführung eines verpflichtenden hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
  • die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
  • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien

Die zu optimierende Energiegewinnungsanlage muss auf Basis erneuerbarer Energie oder Fernwärme betrieben werden und mehr als 5 Jahre, jedoch max. 15 Jahre alt sein; als Nachweis gilt das Jahresdatum der Rechnung für die Hauptkomponenten, das Protokoll der Inbetriebnahme oder ein sonstiger anerkennbarer und plausibler Nachweis über das Alter der Anlage – KEINE Förderung für NEUANLAGEN.

Pro Jahr sind maximal 3 Förderanträge möglich (es muss sich dabei um unterschiedliche Standorte handeln).

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Förderung für technische Analyse (Vorbereitungen)
Basisförderung 80 % der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge können für folgende Gemeinden genehmigt werden:

  • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirks­umlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
  • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden

Die Zuschläge sind kumulierbar.
Die Gesamtförderung ist mit max. 15.000 Euro begrenzt.

Förderung für Informationsmaßnahmen der geplanten Projekte
Basisförderung 50 % der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge können für folgende Gemeinden genehmigt werden:

  • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirks­umlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
  • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden

Die Zuschläge sind kumulierbar.
Die Gesamtförderung ist mit max. 2.000 Euro begrenzt.

Förderung für Optimierungsmaßnahmen von bestehenden Anlagen
Die Basisförderung beträgt 50 % der förderungsfähigen energierelevanten Netto-Investitionskosten
Zuschläge können für folgende Gemeinden genehmigt werden:

  • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirks­umlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
  • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden

Die Zuschläge sind kumulierbar.
Die Gesamtförderung ist mit max. 10.000 Euro pro Anlage/Gebäude-Standort begrenzt.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2026

Die Optimierungsmaßnahmen erfordern vor Umsetzung und Antragstellung grundsätz­lich eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes.

Geeignet für

Gemeinden

Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Gemeinden.