Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Energieoptimierung | Heiz- & Klimatechnik
Förderprogramm für Wärmepumpen – Förderung Oberösterreich
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert werden im Rahmen der Förderrichtlinien Anlagenoptimierung, wie:
- die Durchführung eines verpflichtenden hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
- die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
- Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
Die zu optimierende Energiegewinnungsanlage muss auf Basis erneuerbarer Energie oder Fernwärme betrieben werden und mehr als 5 Jahre, jedoch max. 15 Jahre alt sein; als Nachweis gilt das Jahresdatum der Rechnung für die Hauptkomponenten, das Protokoll der Inbetriebnahme oder ein sonstiger anerkennbarer und plausibler Nachweis über das Alter der Anlage – KEINE Förderung für NEUANLAGEN.
Pro Jahr sind maximal 3 Förderanträge möglich (es muss sich dabei um unterschiedliche Standorte handeln).
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für technische Analyse (Vorbereitungen)
Basisförderung 80 % der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge können für folgende Gemeinden genehmigt werden:
- 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
- 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
Die Zuschläge sind kumulierbar.
Die Gesamtförderung ist mit max. 15.000 Euro begrenzt.
Förderung für Informationsmaßnahmen der geplanten Projekte
Basisförderung 50 % der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge können für folgende Gemeinden genehmigt werden:
- 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
- 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
Die Zuschläge sind kumulierbar.
Die Gesamtförderung ist mit max. 2.000 Euro begrenzt.
Förderung für Optimierungsmaßnahmen von bestehenden Anlagen
Die Basisförderung beträgt 50 % der förderungsfähigen energierelevanten Netto-Investitionskosten
Zuschläge können für folgende Gemeinden genehmigt werden:
- 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
- 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
Die Zuschläge sind kumulierbar.
Die Gesamtförderung ist mit max. 10.000 Euro pro Anlage/Gebäude-Standort begrenzt.
Dauer der Förderung
31. Dezember 2026
Die Optimierungsmaßnahmen erfordern vor Umsetzung und Antragstellung grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes.
Geeignet für
Gemeinden
Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Gemeinden.