Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Sortieren nach Förderwerber

Wärmepumpen

Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen – Förderung Tirol

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Die Förderung wird für Wärmepumpenheizungen zur Bereitstellung von Raumwärme bzw. Raumwärme und Warmwasser gewährt. Folgende Arten von elektrisch betriebenen Wärmepumpen, auf Basis eines wassergeführten Wärmeverteilsystems, werden gefördert:

  • Grundwasser-Wärmepumpe
  • Erd-Wärmepumpe (Tiefensonden, Kollektoren)
  • Luft-Wärmepumpe
  • Abluft-Wärmepumpe als Luft-Wasser-Wärmepumpe (Kombinationsgeräte)

Heizungsanlagen im Einzugsgebiet von Biomasse-Nahwärme- und Fernwärmesystemen werden nur dann gefördert, wenn ein Anschluss mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt:

  • für Erd- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen 3.000 Eur,
  • für Luftwärmepumpen 700 Eur.

Abluft-Wärmepumpen als Luft/Wasser-Wärmepumpe werden wie Luft-Wärmepumpen gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses gewährt.

Eine Doppelförderung, wie zB durch die Abteilung Wohnbauförderung, ist grundsätzlich nicht zulässig, ausgenommen sind Förderungen durch Gemeinden und Energieversorger. Auf eine Förderung nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2024

Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2024. Die Einreichung des Förderansuchens erfolgt nach Inbetriebnahme der Anlage.

Geeignet für

Privat

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die keine Wohnbauförderungen in Anspruch genommen haben und eine hocheffiziente Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten bzw. im Zuge eines Zu- und Umbaus ausgebauten Eigenheims mit bis zu zwei Wohnungen installiert haben.