Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Photovoltaik

Landesförderung für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen – Förderung Vorarlberg

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Photovoltaikanlagen mit mindestens 20 kWp Modulspitzenleistung auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen, die dadurch einer Doppelnutzung zugeführt werden, sofern diese Versiegelung bereits zwölf Monate vor Antragstellung vorgelegen hat.

Förderbar sind demnach insbesondere Photovoltaik-Überdachungen von Parkplätzen und befestigten Betriebsflächen sowie Wände und Mauern mit Lärmschutz und Stützfunktion. Gefördert werden auch betret- und befahrbare Photovoltaik-Anlagen.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Förderungssatz und Zuschlagmöglichkeiten:

  • Die Förderung beträgt: 500 €/kWp Modulspitzenleistung.
  • Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag: Der Zuschlag in Höhe von 250 €/kWp
    Modulspitzenleistung wird vergeben, wenn im Ausmaß von 20 % der Photovoltaik- Kollektorfläche Begrünungs- und/oder Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Grundstück umgesetzt werden wie z.B. die Herstellung wasserdurchlässiger, vegetationsfähiger Beläge, Pflanzung von Bäumen und/oder Pflanzung von Wildstrauchhecken, extensive Dach- oder Fassadenbegrünung.
  • Für eine überwiegende Umsetzung der Unterkonstruktion in Holzbauweise wird ein Zuschlag in Höhe von 250 €/kWp vergeben.
  • Die Förderung ist mit € 100.000 je Anlage begrenzt.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2024

Die Antragstellung muss vor Projektbeginn, d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) erfolgen.

Geeignet für

Unternehmen, Gemeinden & Privat

Anträge können von sämtlichen natürlichen und juristischen Personen gestellt werden.