Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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E-Mobilität | Ladestation Förderung

Ladeinfrastruktur Förderung Österreich – Schnellladestation, Ladesäulen, Wallboxen

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen). Mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel werden nicht gefördert.

Die betriebliche Ladeinfrastruktur muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Weiters muss die Ladeinfrastruktur kommunikations- fähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.

Ein Lastmanagement ist eine Leistungsregelung für Ladestationen von Elektroautos. Die Möglichkeit zur Integration der Ladestation in ein Lastmanagement muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Ladeleistung und beträgt maximal 30 % der umwelt- relevanten Investitionskosten (Nettobetrag).

Umweltrelevante Investitionskosten sind in diesem Zusammenhang:

  • Ladestation/Wallbox
  • Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektriker und Grabungsarbeiten), welche die Ladestelle unmittelbar betreffen
  • Kosten der baulichen Basisinfrastruktur
  • Planungskosten (bis max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten)

Förderhöhe für öffentlich zugängliche Ladestationen

  • AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW max. 2.500 Eur
  • DC-Schnellladepunkt < 100 kW max 15.000 Eur
  • DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW max 30.000 Eur

Förderhöhe für nicht öffentlich zugänglich Ladestationen

  • AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW max. 900 Eur
  • DC-Schnellladepunkt < 50 kW max. 4.000 Eur
  • DC-Schnellladepunkt ≥50 bis <100 kW max. 10.000 Eur
  • DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW max. 20.000 Eur

Zuletzt aktualisiert: 4.Juni 2024

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31.März 2025

Die Antragstellung der nachfolgend aufgelisteten Förderungen muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen (gemäß AGVO).

Geeignet für

Unternehmen, Gemeinden, Verreine

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.