Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Sortieren nach Förderwerber

Photovoltaik

Gebäudeeignungscheck für Photovoltaikanlagen – Förderung Vorarlberg

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Arbeiten zur Vorabklärung der Eignung von bestehenden Dach- und Gebäudeflächen mit einer Mindestgröße von 400 m2 für die Installation einer Photovoltaikanlage.

Die förderbaren Kosten umfassen sämtliche, für die Abklärung der Gebäudeeignung notwendigen Kosten (u.a. Messungen, Berechnungen, Berichtslegung). Gefördert werden insbesondere folgende Abklärungsarbeiten:

  • Prüfung der Statik;
  • Prüfung des Dachzustands (u.a. Prüfung der Dachhaut, der Festigkeit der
  • Dämmung);
  • Prüfung des Gebäudes hinsichtlich Elektroinstallationen und Blitzschutz;
  • Prüfung des Gebäudes hinsichtlich der Kombinierbarkeit der Dachfläche oder der
  • Fassade für eine PV-Anlage in Kombination mit einer Dachbegrünung.

Für die Bemessung der förderbaren Kosten werden bei vorsteuerabzugsberechtigen Unternehmen die Nettokosten herangezogen. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Institutionen werden die Bruttokosten herangezogen.

Nicht förderbare Kosten: Tätigkeiten der Ausführungsplanung.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.

Förderungssatz: Die Förderung beträgt 80 % der förderbaren Kosten aber maximal 3.000 Euro pro Standort.

Mindestkosten: Die förderbaren Mindestkosten betragen € 500,–

Rechtsanspruch: Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Auszahlung von Förderungsmitteln erfolgt nach Maßgabe der hierfür im Landesvoranschlag verfügbaren Mittel.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2024

Die Förderung erfolgt im Nachhinein. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.

Geeignet für

Unternehmen, Gemeinden & Privat

Anträge können von sämtlichen natürlichen und juristischen Personen gestellt werden.