Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
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E-Mobilität | Ladestation Förderung
Ladeinfrastruktur Förderung Österreich – Schnellladestation, Ladesäulen, Wallboxen
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen). Mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel werden nicht gefördert.
Die betriebliche Ladeinfrastruktur muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Weiters muss die Ladeinfrastruktur kommunikations- fähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.
Ein Lastmanagement ist eine Leistungsregelung für Ladestationen von Elektroautos. Die Möglichkeit zur Integration der Ladestation in ein Lastmanagement muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Ladeleistung und beträgt maximal 30 % der umwelt- relevanten Investitionskosten (Nettobetrag).
Umweltrelevante Investitionskosten sind in diesem Zusammenhang:
- Ladestation/Wallbox
- Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektriker und Grabungsarbeiten), welche die Ladestelle unmittelbar betreffen
- Kosten der baulichen Basisinfrastruktur
- Planungskosten (bis max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten)
Förderhöhe für öffentlich zugängliche Ladestationen
- AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW max. 2.500 Eur
- DC-Schnellladepunkt < 100 kW max 15.000 Eur
- DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW max 30.000 Eur
Förderhöhe für nicht öffentlich zugänglich Ladestationen
- AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW max. 900 Eur
- DC-Schnellladepunkt < 50 kW max. 4.000 Eur
- DC-Schnellladepunkt ≥50 bis <100 kW max. 10.000 Eur
- DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW max. 20.000 Eur
Zuletzt aktualisiert: 4.Juni 2024
Dauer der Förderung
31.März 2025
Die Antragstellung der nachfolgend aufgelisteten Förderungen muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen (gemäß AGVO).
Geeignet für
Unternehmen, Gemeinden, Verreine
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.