Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Energiesanierung
Wohnbauförderung Wohnungssanierung – Förderung Niederösterreich
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert wird,
- die Sanierung von Wohnhäusern (§ 1 Abs. 12 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019)
- die Sanierung von Wohnungen (§ 1 Abs. 14 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019)
- die Sanierung von Ordinationen für Humanmediziner und Räumlichkeiten für therapeutische Behandlungen (jedoch nur in Verbindung mit Förderung von Wohnungen)
- die Sanierung von Wohnheimen (§ 1 Abs. 13 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019)
- der Einbau von Wohnungen in bisher nicht zu Wohnzwecken gewidmeten Gebäuden (Nichtwohngebäude)
- der Auf- oder Einbau von Wohnungen in Dachböden als Nachverdichtung.
- Werden im Zuge einer Sanierung Wohnungen im Sinne einer Grundstücksverdichtung auf
derselben Liegenschaft errichtet, kann die Förderung ebenfalls im Rahmen der
Wohnungssanierung erfolgen.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Objektförderung besteht aus einem konstanten nicht rückzahlbaren Zuschuss in der
Höhe von jährlich höchstens 4% zu den Annuitäten von Ausleihungen im Ausmaß von höchstens 30% der anerkannten Sanierungskosten. Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten unter EURO 360,– /m2 Wohnnutzfläche hat der Zuschuss eine Laufzeit von 10 Jahren. Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten ab EURO 360,–/m2 Wohnnutzfläche wird diese Objektförderung wahlweise für 10 oder 15 Jahre zuerkannt. Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten ab EURO 1.000,–/m² Wohnnutzfläche wird diese Objektförderung bei Ansuchen von 1. Juni 2022 bis 31. Dezember 2023 wahlweise für 10, 15 oder 20 Jahre zuerkannt.
Die Mindestlaufzeit der förderbaren Ausleihung beträgt 10 Jahre. Förderbare Obergrenze der
anerkannten Sanierungskosten sind EURO 1.200,– pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Die
höchst förderbare Nutzfläche beträgt 130 m2.
Nähere Details zur Objektförderung und Förderungshöhe finden Sie in den §§ 36, 37 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019(siehe Downloads – unten).
Die Berechnung erfolgt anhand eines Punktesystems. Höchstens 100 Punkte werden der Förderung zugrunde gelegt.
Dauer der Förderung
12. Dezember 2024
Mit der Sanierung darf erst nach Annahme der Zusicherung (Förderungsvertrag) begonnen werden.
Geeignet für
Gemeinden, Unternehmen, bedingt Privat
Gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen, sowie natürlichen Personen, wenn die bestehende zu sanierende (Wohn)Nutzfläche mehr als 500 m² beträgt. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bauberechtigter sein.