Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Energiesanierung Förderung Salzburg
Wohnbauförderung Sanierung – Förderung Salzburg
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Thermische oder Photovoltaik-Solaranlagen
- Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
- alten- und behindertengerechte Ausstattung
- nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
- Elektroinstallationen
- Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern ab drei Wohnungen
- E-Ladeinfrastruktur für E-Pkw
- Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Grundfördersatz beträgt in Prozent der förderbaren Sanierungskosten:
30 Prozent
- Maßnahmen, für die ein Energieausweis notwendig ist plus energieeffizienter Bestandsbau plus Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung
- Maßnahmen, für die kein Energieausweis notwendig ist plus energieeffizienter Bestandsbau (zum Nachweis ist dennoch ein Energieausweis hochzuladen)
20 Prozent
- Maßnahmen, für die ein Energieausweis notwendig ist, kein energieeffizienter Bestandsbau, Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung
- Maßnahmen, für die kein Energieausweis notwendig ist, kein energieeffizienter Bestandsbau oder kein Energieausweis zum Nachweis vorgelegt
15 Prozent
- Zuschlagspunkte für Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl erhöhen den Grundbetrag um 0,5 Prozent je Zuschlagspunkt.
- Die förderbaren Sanierungskosten sind unterschiedlich je nach Maßnahme gedeckelt. Maximal betragen sie 150.000 Euro.
- Bei energetischen Maßnahmen muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen worden sein.
Dauer der Förderung
Ganzjährig
Mit der Ausführung darf vor Abschluss des Fördervertrags nicht begonnen werden!
Geeignet für
Privat
Die Förderung richtet sich an Eigentümer, Bauberechtigte und Betreiber von Gebäuden, Wohnungen und Wohnheimen lt. Förderrichtlinien.