Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Photovoltaik Förderung Kärnten
Kommunale Photovoltaikanlagen – Förderung Kärnten
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaikanlagen bei Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, Reihenhäusern) und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten sowie die Erweiterungen von bestehenden Anlagen bis zu den max. Fördersätzen.
Bei einer neu errichteten Photovoltaikanlage ist eine Mindestgröße von 3 kWp erforderlich.
Pro Antragsteller und pro Wohneinheit kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Für ein Gebäude mit zwei getrennten Wohneinheiten kann jeweils ein Förderantrag (max. Förderhöhe € 2.400,00/Wohneinheit) gestellt werden, wenn für jede Wohneinheit eine eigene Photovoltaikanlage mit einer separaten Zählpunktnummer errichtet wird.
Nicht förderfähig sind PV-Anlagen von Wohnobjekten (Wohneinheiten), die nicht ständig (als Hauptwohnsitz) genutzt werden;
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Ausgenommen sind Zweckzuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz.
Die max. Förderhöhe beträgt € 480,00/kWp bzw.
- € 4.800,00 für max. 10 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- € 2.400,00 für max. 5 kWp je Wohneinheit bei Wohnobjekten ab 3 Wohneinheiten
Förderwürdig sind die Kosten für:
- Material (PV-Module, Wechselrichter, Installationsmaterial)
- Montage des genannten Materials
- Planungskosten
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Der Förderungsgegenstand muss nach dem 01.01.2023 errichtet worden sein. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist das Rechnungsdatum (Schlussrechnung) der Hauptanlagenteile wie z. B. PV-Module, Stromspeicher
Geeignet für
Privat
Die Förderung kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden.