Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Wärmepumpen Förderung Steiermark

Wärmepumpenförderung – Förderung Steiermark

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Es wird der Ersatz von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen wahlweise durch Geothermiewärmepumpen, Grundwasserwärmepumpen oder Luftwär- mepumpen gefördert. Für das zu versorgende Objekt darf keine wirtschaftliche Anschlussmög- lichkeit an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz bestehen.

Die Förderung ist mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ kombinierbar.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.

Ein- und Zweifamilienhäuser:

  • Grundwasser- und Geothermiewärmepumpen max. 2.500 Eur
  • Luftwärmepumpen max.  1.000 Eur

Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzungen, Kleinstunternehmen:

  • Anlagen < 50 kW max. 3.000 Eur
  • Anlagen 50 kW bis 100 kW max. 5.000 Eur
  • Anlagen ≥ 100 kW max. 6.000 Eur

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2024

Die Lieferung und Montage der Anlage dürfen zum Zeitpunkt des Förderungsantrags noch nicht erfolgt sein. Gleichermaßen dürfen für die Anlage keine Rechnungen oder Zahlungsnachweise vorliegen.

Geeignet für

Gemeinden, Unternehmen & Privat

Die Förderung kann im Rahmen von Wohnnutzungen beantragt werden und steht auch für Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Schüler- und Studentenheime, Sportanlagen, Vereine und gemeindeeigene Gebäude sowie Kleinstunternehmer:innen zur Verfügung.