Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Wärmepumpen Förderung
Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen – Förderung
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Förderbare Sanierungsmaßnahmen im Detail:
• Errichtung oder erstmaliger Einbau einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an die Fernwärme
• Errichtung oder erstmaliger Einbau einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen
• Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder auf andere hocheffiziente alternative Energiesysteme wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
• Eigentümer*innen von Wohnungen
• Mieter*innen von Wohnungen
• Eigentümer*innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
• Mieter*innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
Das bestehende Heizsystem muss demontiert werden und das neue hocheffiziente alternative Energiesystem muss als alleinige Heizung dienen.
Wärmepumpen sind nur förderbar, wenn sie in der Produktdatenbank aufscheinen.
Förderungsvoraussetzungen:
Die zu sanierende Wohnung bzw. das Eigenheim ist Hauptwohnsitz der Antragsteller*innen
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostenlos.
Im Rahmen dieser Förderung kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten gewährt werden. Bei Wohnungen können maximal 15.000 Euro als förderbare Kosten anerkannt werden, der nichtrückzahlbare Beitrag beträgt daher maximal 5.250 Euro.
Ausmaß der förderbaren Baukosten
Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern kann für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen oder bei Umstellung oder Nachrüstung vorhandener gebäudetechnischer Systeme auf hocheffiziente alternative Energiesysteme ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 8.000 Euro gewährt werden.
Für Maßnahmen zur Nutzung hocheffizienter alternativer Energiesysteme auf Basis der Umweltquellen Geothermie und Grundwasser oder Abwärme kann ein zusätzlicher einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag in Höhe von 4.000 Euro gewährt werden.
Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen – Buchhaltungsabteilung 1.
Dauer der Förderung
Förderende nicht definiert
Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Geeignet für
Privat, Unternehmen
Anträge auf Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Förderstelle
Stadt-Wien