Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Wärmepumpen Förderung
Sauber heizen für alle – Wärmepumpen Förderung Österreich
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Eine umfangreichere Auflistung finden Sie im Informationsblatt. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.
Das Heizungssystem muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen. Des Weiteren müssen Rechnungen auf den/die AntragstellerIn persönlich lauten sowie auf die im Antrag angegebene Standortadresse des Heizungssystems ausgestellt sein. Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den umweltrelevanten Kosten für die Anlage
sowie für Planung und Montage.
Wärmepumpe
– Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils geltenden Fassung, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut
– Ausschließlich Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP1) < 1.500
– max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
– Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen finden Sie unter www.sauber-heizen.at
– Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.
– Keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in Ergänzung zur
Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur jeweiligen technologiespezifischen
Kostenobergrenze vergeben.
Kostenobergrenzen:
Anschluss Fernwärme max. 28.243 Euro
Installation Pellet- oder Hackgutkessel max. 35.893 Euro
Installation Scheitholzkessel max. 29.816 Euro
Installation Luft/Wasser Wärmepumpe max. 25.383 Euro
Installation Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe max. 37.252 Euro
Dauer der Förderung
31.12.2024
Nach der Förderzusage haben Sie 12 Monate Zeit, um das Projekt umzusetzen.
Geeignet für
Privat
Förderungsmittel für „Sauber Heizen für Alle“ werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge für eine soziale Zusatzförderung können von GebäudeeigentümerInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort eingereicht werden.