Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Heiz- & Klimatechnik

Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern – Förderung Kärnten

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen, sonstige Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nach Abschluss der

Sanierungsmaßnahmen zur ganzjährigen Wohnnutzung geeigneten Wohnraum aufweisen, oder Wohnhäuser im mehrgeschossigen Wohnbau und Wohnheimen (außer von solchen, die im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden stehen).

Das zu fördernde Gebäude muss überwiegend (> 50%) zu privaten Wohnzwecken genutzt werden.

Bei Wohnhäusern, die auch gewerblich genutzt werden, erfolgt bezogen auf die davon betroffene(n) Nutzfläche(n) eine anteilige Kürzung der Förderung.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Sanierungsförderung erfolgt wahlweise in Form eines Einmalzuschusses oder alternativ in Form eines Förderungskredites wie folgt:

a. ) Einmalzuschuss im Ausmaß von 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Einzelbauteilmaßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, 40 % der förderbaren Sanierungskosten für die thermische Sanierung der Fassade und 35 % für energieeffiziente Haustechnikanlagen von höchstens

max. € 36.000 je Gebäude

40 % der förderbaren Sanierungskosten von höchstens
max. €48.000 je Gebäude für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen, wobei sich die förderbaren Sanierungskosten für die 2. Wohnung um € 12.500 auf € 60.500 erhöhen.

Zusätzlich werden bei der umfassenden energetischen Sanierung die Kosten des Energieausweises (Bestand- und Planungsenergieausweis oder Renovierungsausweis) von max. € 300 sowie bei der Dämmung der Außenwand die Kosten des Renovierungsausweises von max. € 300 als Einmalzuschuss gewährt.

b. ) Förderungskredit im Ausmaß von max. 60 % der förderbaren Sanierungskosten

Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren, Verzinsung 0,5 % p.a., dekursiv, Berechnung 30/360, mit einer Zinsen und Tilgung umfassenden Annuität von halbjährlich 3,47 %, die in monatlichen Teilbeträgen tilgungsplankonform am 1. eines jeden Monats zu entrichten ist.

Einzelbauteilmaßnahmen Wärmeschutz und Haustechnikanlagen:
Das Ausmaß der förderbaren Sanierungskosten beträgt bei Einzelbauteilmaßnahmen iSd Pkt. 3.2 und Pkt. 3.3 höchstens € 300 / m2Nutzfläche je Gebäude bis zum Gesamtausmaß von € 36.000.

Umfassende energetische Sanierung:

Das Ausmaß der förderbaren Sanierungskosten beträgt bei der umfassenden Sanierung iSd Pkt. 3.4 höchstens € 400 / m2 Nutzfläche je Gebäude bis zum Gesamtausmaß von € 48.000, wobei sich die förderbaren Sanierungskosten für die 2. Wohnung um € 12.500 auf € 60.500 erhöhen.

  • bei Verwendung von  aus nachwachsenden Rohstoffen werden die förderbaren Kosten des Dämmmaterials um 40 % erhöht.
  • Zusätzlich werden bei der umfassenden energetischen Sanierung die Kosten des Energieausweises (Bestand- und Planungsenergieausweis oder Renovierungsausweis) von max. € 300 sowie bei der Dämmung der Außenwand die Kosten des Renovierungsausweises von max. € 300 als Einmalzuschuss gefördert.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

30. Juni 2024

Der Förderungsantrag muss VOR Beginn der geplanten Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Eine Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Maßnahmen ist daher nicht möglich.

Geeignet für

Unternehmen & Privat

(Mit)Eigentümer des Gebäudes, Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder (Mit)Eigentümer, der eine in seinem Haus gelegene Wohnung selbst benützt, Bauberechtigter oder Bestellter Verwalter nach § 6 Abs. 2 MRG oder § 14c Abs. 2 WGG