Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Heiz- & Klimatechnik
Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern – Förderung Kärnten
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen, sonstige Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahmen zur ganzjährigen Wohnnutzung geeigneten Wohnraum aufweisen, oder Wohnhäuser im mehrgeschossigen Wohnbau und Wohnheimen (außer von solchen, die im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden stehen).
Das zu fördernde Gebäude muss überwiegend (> 50%) zu privaten Wohnzwecken genutzt werden.
Bei Wohnhäusern, die auch gewerblich genutzt werden, erfolgt bezogen auf die davon betroffene(n) Nutzfläche(n) eine anteilige Kürzung der Förderung.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Sanierungsförderung erfolgt wahlweise in Form eines Einmalzuschusses oder alternativ in Form eines Förderungskredites wie folgt:
a. ) Einmalzuschuss im Ausmaß von 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Einzelbauteilmaßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, 40 % der förderbaren Sanierungskosten für die thermische Sanierung der Fassade und 35 % für energieeffiziente Haustechnikanlagen von höchstens
max. € 36.000 je Gebäude
40 % der förderbaren Sanierungskosten von höchstens
max. €48.000 je Gebäude für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen, wobei sich die förderbaren Sanierungskosten für die 2. Wohnung um € 12.500 auf € 60.500 erhöhen.
Zusätzlich werden bei der umfassenden energetischen Sanierung die Kosten des Energieausweises (Bestand- und Planungsenergieausweis oder Renovierungsausweis) von max. € 300 sowie bei der Dämmung der Außenwand die Kosten des Renovierungsausweises von max. € 300 als Einmalzuschuss gewährt.
b. ) Förderungskredit im Ausmaß von max. 60 % der förderbaren Sanierungskosten
Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren, Verzinsung 0,5 % p.a., dekursiv, Berechnung 30/360, mit einer Zinsen und Tilgung umfassenden Annuität von halbjährlich 3,47 %, die in monatlichen Teilbeträgen tilgungsplankonform am 1. eines jeden Monats zu entrichten ist.
Einzelbauteilmaßnahmen Wärmeschutz und Haustechnikanlagen:
Das Ausmaß der förderbaren Sanierungskosten beträgt bei Einzelbauteilmaßnahmen iSd Pkt. 3.2 und Pkt. 3.3 höchstens € 300 / m2Nutzfläche je Gebäude bis zum Gesamtausmaß von € 36.000.
Umfassende energetische Sanierung:
Das Ausmaß der förderbaren Sanierungskosten beträgt bei der umfassenden Sanierung iSd Pkt. 3.4 höchstens € 400 / m2 Nutzfläche je Gebäude bis zum Gesamtausmaß von € 48.000, wobei sich die förderbaren Sanierungskosten für die 2. Wohnung um € 12.500 auf € 60.500 erhöhen.
- bei Verwendung von aus nachwachsenden Rohstoffen werden die förderbaren Kosten des Dämmmaterials um 40 % erhöht.
- Zusätzlich werden bei der umfassenden energetischen Sanierung die Kosten des Energieausweises (Bestand- und Planungsenergieausweis oder Renovierungsausweis) von max. € 300 sowie bei der Dämmung der Außenwand die Kosten des Renovierungsausweises von max. € 300 als Einmalzuschuss gefördert.
Dauer der Förderung
30. Juni 2024
Der Förderungsantrag muss VOR Beginn der geplanten Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Eine Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Maßnahmen ist daher nicht möglich.
Geeignet für
Unternehmen & Privat
(Mit)Eigentümer des Gebäudes, Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder (Mit)Eigentümer, der eine in seinem Haus gelegene Wohnung selbst benützt, Bauberechtigter oder Bestellter Verwalter nach § 6 Abs. 2 MRG oder § 14c Abs. 2 WGG