Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
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Heiztechnik
Raus aus Öl und Gas – Förderung Bund
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Förderungsmittel für „raus aus Öl und Gas“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.raus-aus-öl.at/mgw.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Je nach installierter Technologie können folgende Pauschalen vergeben werden:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.) 16.000 Eur
- Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.) 23.000 Eur
- Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 15.000 Eur
- Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung 18.000 Eur
- Scheitholz-Zentralheizung 16.000 Eur
- Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem + 4.000 Eur
- Bonus für Gesamtsanierungskonzept + 500 Eur
- Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2 Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems + 2.500 Eur
Die Förderung ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Dauer der Förderung
31. Dezember 2025
Anträge können für Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden eingereicht werden.
Geeignet für
Privat
Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.