Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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PV Carport Förderung

PV Carport / PV Flugdachförderung – Förderung Niederösterreich

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von netzgebundenen Photovoltaikanlagen als Überdachung von bestehenden, befestigten und gleichzeitig kostenlos sowie frei zugänglichen Parkplätzen in Niederösterreich.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Der benötigte Förderbetrag ist im Rahmen der Förderungseinreichung von den Förderzungswerberinnen und Förderungswerber selbst anzugeben.

Gefördert werden die umweltrelevanten Mehrkosten. Das bedeutet, dass zur Förderungsberechnung von den tatsächlichen Investitionskosten die fiktiven Kosten einer fossilen Referenzanlage aliquoter Größenordnung abgezogen werden. Details dazu finden sich im Informationsblatt im Downloadbereich.

Die Förderhöhe beträgt:

  • maximal EUR 1.000,00 pro kWp Modulleistung
  • maximal 45% der umweltrelevanten Mehrkosten (netto)
  • maximal EUR 500.000,00 pro Projekt

Gefördert werden maximal zwei Projekte pro Förderungswerberinnen oder Förderungswerber pro Fördercall.

Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist generell möglich. Zu beachten ist, dass die Gesamtfördersumme nur bis zur oben angeführten Höchstgrenze von 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten zulässig ist, da die Förderung gemäß den beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nach Art. 41 AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) begrenzt ist.

Förderbare Kosten sind:

  • Aufständerung und Dachkonstruktion
  • Fundamentierungsarbeiten und Wiederherstellung der betroffenen Parkplatzfläche
  • Entwässerung
  • Blitzschutz
  • PV-Anlage und zugehörige Komponenten, sowie Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
  • Planungskosten und Gutachten im Ausmaß von maximal 10 % der Projektkosten
  • E-Ladestelle(n)

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

1. Call, 2024: 31.05.2024
2. Call, 2024: 30.11.2024

Vollständige Anträge können bis zum jeweiligen Stichtag laufend entgegen­genommen werden.

Geeignet für

Unternehmen

Öffentliche Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen können um Förderung ansuchen.