Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
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Photovoltaik Förderung
Photovoltaikanlagen für private Haushalte und Landwirte – Förderung Salzburg
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Das Energieressort des Landes gewährt eine Förderung für
- die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für private Haushalte mit einer Leistung von über 1 kWp auf oder an Gebäuden, wobei maximal 10 kWp gefördert werden.
- die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für Landwirte mit einer Leistung von über 1 kWp auf oder an Gebäuden, wobei maximal 20 kWp gefördert werden.
Die Förderung kann pro Gebäude bzw. Einspeisezählpunkt und Wohneinheit einmal gewährt werden.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung für Anlagen auf oder an Gebäuden erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in folgender Höhe.
Photovoltaik für private Haushalte und Landwirte:
- Photovoltaikanlagen für private Haushalte zwischen 1 und 10 kWp 150 Eur je kWp (max. € 1.500,-).
- Photovoltaikanlagen für Landwirte zwischen 1 und 20 kWp 150 Eur je kWp (max. € 3.000,-).
Die Förderung ist auf maximal 35 % der gesamten förderungsrelevanten Brutto – Investitionskosten gemäß Abrechnung beziehungsweise gemäß den maximalen Förderungssätzen laut AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) begrenzt.
Informationen zur Bundesförderung: Für PV-Anlagen bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet.
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss!
Geeignet für
Landwirte & Privat
Die Förderung richtet sich an Eigentümer, Mieter sowie Wohnrechtsinhaber von Gebäuden im Bundesland Salzburg.
Empfänger der Förderung sind natürliche und juristische Personen. Insbesondere kann die Förderung von Privatpersonen, Landwirten, Vereinen, Konfessionsgemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts beantragt werden.