Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Photovoltaik und Speicher Förderung

Photovoltaik und Speicher Förderung (Kat A-D)

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung zur Anwendung kommt, ist keine Antragsstellung nach EAG
möglich.

Die Förderung ist nur für Photovoltaikanlagen möglich, die ans öffentliche Netz angeschlossen sind. Hierzu ist ein vom Netzbetreiber zugewiesener Einspeisezählpunkt notwendig.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage bis zu einer Gesamtleistung von 35 kWp auf oder in der direkten Umgebung von
Gebäuden mit den folgenden Nutzungszwecken errichtet wird und nach dem 1.1.2024 errichtet oder gekauft
wurde sind Sie durch die Umsatzsteuerbefreiung begünstigt.
• Gebäude die Wohnzwecken dienen
• Gebäude die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden
• Gebäude die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen die gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden.

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (bspw. Anlagen über 35 kWp
oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den
nächsten Fördercalls ein Förderantrag gestellt werden.

Seit heuer, 2024, können auch juristische Personen nach Beginn der Arbeiten, aber spätestens vor der
Inbetriebnahme einen Förderantrag einreichen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Beginn der Arbeiten nach
21.April 2022 erfolgt ist.

Die Anlage, sofern eine Erweiterung erfolgt der betreffende Anlagenteil, ist
• bei einer Engpassleistung bis 100 kWpeak oder Erweiterungen um eine Engpassleistung von bis zu 100
kWpeak innerhalb von sechs Monaten,
• bei einer Engpassleistung von mehr als 100 kWpeak oder Erweiterungen um eine Engpassleistung von
mehr als 100 kWpeak innerhalb von zwölf Monaten
nach Abschluss des Fördervertrages in Betrieb zu nehmen.

Für die Photovoltaikanlage und einem allfälligen
Stromspeicher gilt die gleiche Frist.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Kategorie A bis 10 kWp – Fördermittel 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 195 EUR/kWp

Kategorie B größer 10 bis 20 kWp – Fördermittel 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 185 EUR/kWp

Kategorie C größer 20 bis 100 kWp – Fördermittel 10 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 150 EUR/kWp

Kategorie D größer 100 kWp – Fördermittel 10 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 140 EUR/kWp

Speicher: fixer Fördersatz 200 EUR/kWh

Für innovative Photovoltaikanlagen erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von 30%. Als innovative
Photovoltaikanlagen gelten folgende Anlagen:
• Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen, welche eine oder mehrere der folgenden Funktionen der
Gebäudehülle aufweisen:
o mechanische Steifigkeit oder strukturelle Integrität
o primärer Wetterschutz
o Beschattung, Tageslicht oder Wärmedämmung
o Brandschutz
o Lärmschutz
o Trennung zwischen Innen- und Außenbereich
o Schutz oder Sicherheit
• Schwimmende Photovoltaikanlagen, welche auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenen Wasserkörper
errichtet werden
• Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung auf befestigten Flächen bei zumindest 10 Stellplätzen oder
10 Fahrradabstellplätzen
• Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern
• Agri-Photovoltaikanlagen mit vertikal montierten Modulen oder aufgeständerten Modulen mit einer Höhe
der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden, sofern sie die Anforderungen
erfüllen, die unter Frage 4 angeführt sind.
Für innovative Photovoltaikanlagen gemäß § 6 Abs. 5 ist die Höhe des Investitionszuschusses mit maximal 65%
der förderfähigen Kosten (netto) für kleine Unternehmen, 55% für mittlere Unternehmen und 45% für große
Unternehmen begrenzt.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

Seit heuer, 2024, können auch juristische Personen nach Beginn der Arbeiten, aber spätestens vor der
Inbetriebnahme einen Förderantrag einreichen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Beginn der Arbeiten nach
21.April 2022 erfolgt ist.

Geeignet für

Privat, Unternehmen

Anträge auf Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.