Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Photovoltaik
Photovoltaik- und Solaranlagenförderung für Wohnhäuser – Förderung Tirol
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Das Land Tirol fördert im Rahmen der Wohnhaussanierung die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen für förderungsfähige Wohnhäuser und Wohnungen in Tirol. Für die Online-Beantragung ist eine Handy-Signatur/ID-Austria erforderlich.
Förderhöhe
Bis zu 50% Förderung
Ein einmaliger Zuschuss wird gewährt, wenn die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen mit Eigenmitteln erfolgt. Der Zuschuss beträgt, sofern für bestimmte Maßnahmen nachfolgend keine höhere Förderung vorgesehen ist – 15 % der jeweils förderbaren Gesamtbaukosten.
Erhöhte Förderungen, Qualitätszuschuss und Ökobonus können für besonders energiesparende Maßnahmen genehmigt werden.
Photovoltaikanlage:
Gefördert werden maximal 20 kWpeak einer Anlage (Erstinstallation oder Erweiterung auf 20 kWpeak).
Photovoltaik-Anlage (max. Förderung Eur 250,- / kWpeak)
Solaranlage:
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Solaranlagen bis zu einer Gesamtgröße von maximal 20 m² Aperturfläche pro Wohnung. Pro m² Kollektorfläche sind mindestens 50 Liter Speicherinhalt vorzusehen.
Die Kollektoren müssen bestimmten Qualitätskriterien entsprechen. Zu den Listen mit den förderbaren Kollektoren.
Die Mindestgröße der Kollektor-Aperturfläche beträgt bei Wohnungen in Gebäuden bis 300 m² Wohnnutzfläche 4 m² pro Wohnung und in Gebäuden über 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m² pro Wohnung
Weitere Maßnahmen finden Sie unter der aktuellen Wohnhaussanierungsrichtlinie.
Dauer der Förderung
31. Dezember 2027
Das Förderungsansuchen muss spätestens 18 Monate nach der Rechnungslegung eingereicht werden.
Geeignet für
Privat
Förderungsfähig sind Wohnhäuser und Wohnungen in Tirol, die von den Eigentümern oder von Mietern mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Die Förderung wird ungeachtet des Gebäudealters gewährt.