Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Photovoltaik Großanlagen Förderung
Photovoltaik-Großanlagen – Förderung Salzburg
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Das Energieressort des Landes Salzburg fördert die Errichtung von Photovoltaik-Großanlagen und die Erweiterung der Kollektorfläche. Gefördert werden maximal 200 kWp. Großanlagen im Sinne dieser Richtlinien sind:
- Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen mit einer Leistung über 20 kWp, an denen Privatpersonen Anteile erwerben,
- Photovoltaikanlagen auf oder an Nahwärmeversorgungseinrichtungen auf Basis erneuerbarer Energieträger mit einer Leistung über 20 kWp,
- Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden von Vereinen, konfessionellen Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, mit einer Leistung über 20 kWp.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung für Anlagen auf oder an Gebäuden erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in folgender Höhe.
Photovoltaik Großanlagen bis 200kWp:
- Photovoltaik-Großanlagen > 20 kWp – 100 kWp 110 Eur je kWp
- Photovoltaik-Großanlagen > 100 kWp – 200 kWp 110 Eur je kWp
- zzgl. Sockelbetrag für Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen in Höhe von: 5.000 Eur
- zzgl. Sockelbetrag für Photovoltaik-Großanlagen mit Investition, Betrieb und Wartung durch Dritte: 2.500 Eur
Die Förderung ist auf maximal 40 % der gesamten förderungsrelevanten Brutto – Investitionskosten gemäß Abrechnung beziehungsweise gemäß den maximalen Förderungssätzen laut AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) begrenzt.
Informationen zur Bundesförderung: Für PV-Anlagen bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet.
Bei Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen mit einer Leistung über 20 kWp an denen Privatpersonen Anteile erwerben gilt: Eine Beteiligung von zumindest 10 Privatpersonen aus mehr als vierHaushalten mit mindestens 0,5 kWp je Anteil.
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss!
Geeignet für
Gemeinden, Landwirte & Privat
Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen. Der überwiegende Teil des von der Förderung betroffenen Gebäudes muss bei Photovoltaik-Großanlagen dem Zweck der juristischen Person dienen.