Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Photovoltaik

Intelligente E-Ladestationen – Förderung Steiermark

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für die Errichtung von Photovoltaik – Gemeinschaftsanlagen an/bei mehrgeschossigen Objekten mit Wohnnutzung für deren Energieversorgung.

Ein Objekt besteht aus einem oder mehreren Gebäuden, die für Wohnzwecke genutzt werden und dazugehörigen Nebengebäuden. Sinngemäß erfasst sind davon auch Heimeinrichtungen. Die Objektadresse ist ein Ort im Stadtgebiet von Graz, an dem sich der Fördergegenstand befindet und für den der/die FörderwerberIn berechtigt ist, den Fördergegenstand zu errichten und/oder zu betreiben.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Wenn eine Eigennutzung (gem. § 2 Z 11) besteht, dann gilt:

  • Die Förderung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen beträgt 500.‑ Euro pro kWp und anspruchsberechtigtem Haushalt, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 40.000.- Euro je Objekt.
  • Pro anspruchsberechtigtem Haushalt im Objekt sind maximal 2,0 kWp förderbar.
  • Eine nochmalige Förderung bei Weitergabe von jeweiligen ideellen Anteilen ist nicht möglich.

Für FörderwerberInnen, bei denen keine Eigennutzung (gem. § 2; wie Bauträger, Hausverwaltungen, sonstige EigentümerInnen und (gewerbliche) BetreiberInnen der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder vergleichbare), und die demnach den produzierten Strom zur Verwendung an anspruchsberechtigte Haushalten im Objekt weitergeben und verrechnen, gilt:

  • Die Förderung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen beträgt 290.‑Euro pro kWp und
    anspruchsberechtigtem Haushalt, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 40.000.- Euro je Objekt.
  • Pro anspruchsberechtigtem Haushalt im Objekt sind maximal 2,0 kWp förderbar.
  • Eine nochmalige Förderung bei Weitergabe von jeweiligen ideellen Anteilen ist nicht möglich.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2024

Die Förderaktion tritt 01.01.2024 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.

Geeignet für

Privat

Einreichen können all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), welche berechtigt sind, nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie einen Förderantrag zu stellen. AntragstellerIn und FörderwerberIn sind entweder identisch, oder der/die legitimierte AntragstellerIn ist im Besitz einer entsprechenden Berechtigung (z. B. Vollmacht, Beschluss der EigentümerInnengemeinschaft, oder vergleichbares).