Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
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Photovoltaik Förderung Wien
Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) Förderung Wien
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
In Wien werden neu installierte PV-Anlagen sowie Erweiterungen bestehender PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr gefördert. Die PV-Anlagen können auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen angebracht werden. Für PV-Anlagen, die auf mehrgeschoßigen Wohnbauten (MGWB) errichtet werden, können unter entsprechendem Nachweis Zuschläge gewährt werden.
Gefördert werden PV-Anlagen und PV-Anlagen-Erweiterungen in Wien ab 1 kWp bis zu einer Obergrenze von 1.000 kWp.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. PV-Anlagen werden in Wien ab 1 kWp bis zu einer Obergrenze von 1.000 kWp gefördert. Diese Obergrenze gilt auch bei PV-Anlagen-Erweiterungen, wobei die bereits errichtete Anlagengröße berücksichtigt wird.
Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme. Es werden 3,5 Cent/kWh zugrunde gelegt.
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Die Antragstellung muss vor Bestellung der PV-Anlage durchgeführt werden. Die Umsetzungsfrist für Anträge beträgt 24 Monate ab Zusage der Förderung.
Geeignet für
Unternehmen & Privat
Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine PV-Anlage errichten. PV-Anlagen werden ab 1 kWp bis zu einer Obergrenze von 1.000 kWp gefördert.