Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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PV Carport Förderung
Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Gründächern – Förderung Wien
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Mit der Wiener PV-Gründachförderung wird gezielt die Errichtung von
PV-Anlagen auf Gründächern und PV-Anlagen, die als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden, unterstützt.
Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf Gründächern und PV-Anlagen als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.
Es können beide Varianten kombiniert werden.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme) oder
PV-Anlagen auf Gründächern bzw. als Verschattungseinrichtung bis zu einer Leistung von 100 kWp werden mit 400 Euro pro kWp gefördert.
Bei PV-Anlagen auf Gründächern bzw. als Verschattungseinrichtung, deren Leistung 100 kWp übersteigt, werden
die ersten 100 kWp mit 400 Euro pro kWp,
die Leistung zwischen 100 kWp und 500 kWp mit 350 Euro pro kWp
und die über die 500 kWp hinausgehende Leistung mit 300 Euro pro kWp gefördert.
Zur Anwendung kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 bzw. 2 errechnet.
Die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 250.000 Euro.
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Die Antragstellung muss vor Bestellung der PV-Anlage durchgeführt werden. Die Umsetzungsfrist für Anträge beträgt 24 Monate ab Zusage der Förderung.
Geeignet für
Unternehmen & Privat
Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.