Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Wärmepumpen Förderung

Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen – Förderung

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene
Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese
Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Scheitholz, Pellets) oder
eine Wärmepumpe gefördert. Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ werden nur Zentralheizungssysteme gefördert,
die eine wassergeführte Wärmeverteilung aufweisen. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das
Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene
Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige
Kosten“ auf www.raus-aus-öl.at/efh.
Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht inst

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Ersatz des fossilen Heizungssystems max. Förderung
durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 15.000 Euro
durch Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung 18.000 Euro
durch Scheitholz-Zentralheizung 16.000 Euro
durch Luft-Wasser-Wärmepumpe
(Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird
die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.)
16.000 Euro
durch Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
(Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird
die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.)
23.000 Euro
Zuschlagsmöglichkeiten
Bonus bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd (Ausstieg aus Kochgas) + 1.200 Euro
Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-
Wärmepumpe + 5.000 Euro
Bonus für Umstieg auf ein durchgängiges Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
– Details entnehmen Sie bitte dem Dokument „Häufig gestellte Fragen – FAQ“ + 4.000 Euro
Bonus für Gesamtsanierungskonzept + 500 Euro
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m²
Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems + 2.500 Euro
Die Förderung ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme
wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025

Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls
ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und
abgerechnet sein.

Geeignet für

Privat

(Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses