Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
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E-Mobilität
ÖAMTC e-Prämie / THG Quote – Förderung Bund
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Mit der ÖAMTC ePrämie können E-Auto Besitzer:innen in Österreich ihre an nicht öffentlichen Ladestationen geladenen Strommengen und die damit verbundenen CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Der ÖAMTC übernimmt die Abwicklung und Übertragung der anrechenbaren Strommengen an ausgewählte Partner. Genießen Sie auch bei der ÖAMTC ePrämie die Vorteile der gewohnten ÖAMTC Qualität.
Unter THG-Quote oder eQuote versteht man vom Umweltbundesamt zertifizierte Nachweise für erneuerbare Strommengen und die daraus entstehenden CO2-Einsparungen. Solche Nachweise erhält man etwa für das Laden eines Elektroautos an der Wallbox zu Hause.
Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu senken und können sich diese Nachweise anrechnen lassen. Bis 2022 standen die eQuoten, die beim Laden zu Hause entstanden sind, den jeweiligen Stromanbietern zu. Durch eine gesetzliche Änderung „gehören“ sie seit 2023 den Konsument:innen.
Bedeutet: Wer zum Beispiel das eigene Elektrofahrzeug an einer „nicht öffentlichen“ Station – etwa zu Hause – lädt, bekommt hierfür nun Geld – die sogenannte ePrämie.
Allerdings kann man den geladenen Strom nicht selbst beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an Mineralölunternehmen verkaufen: Aus administrativen Gründen kann man lediglich Strommengen ab 100.000 kWh zur Zertifizierung einreichen und man muss auch zumindest eine öffentliche oder halb-öffentliche Ladestation betreiben. Deshalb bündeln Anbieter, die diese Voraussetzungen erfüllen, eQuoten, lassen diese gesammelt beim Umweltbundesamt zertifizieren und zahlen die ePrämien aus.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
- Pauschale: € 100,- garantiert* – jährlich einmalig nutzbar, insofern keine Kilowattstunden (kWh) genaue Erfassung möglich ist.
- Kilowattstunden genaue Abrechnung möglich – wenn Sie über eine Ladestation mit MID-konformen Stromzähler (bzw. gleichwertig oder besser) verfügen und sie die exakt geladenen Strommengen dokumentiert nachweisen können, bieten wir Ihnen auch eine kWh-genaue Abrechnung an.
- Einfacher Registrierungsprozess – in nur wenigen Schritten schließen Sie den Prozess ab.
Link: https://www.oeamtc.at/aux/epraemie/?campaign=Fruehsommeraktion
*Soweit Kontingente der ÖAMTC ePrämie verfügbar sind, die Fahrzeughalter:in die Registrierung erfolgreich durchlaufen hat und das Umweltbundesamt die eingereichte Strommenge erfolgreich zertifiziert hat.
Zuletzt aktualisiert: 4.Juni 2024
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Solange der Vorrat reicht, verfügbar über ÖAMTC
Geeignet für
Unternehmen, Gemeinden & Privat
Grundvoraussetzung ist, dass Sie Zulassungsbesitzer:in eines in Österreich zugelassenen Elektrofahrzeugs sind. Des Weiteren müssen Sie genaue Aufzeichnungen über die geladene Strommenge an einer nicht öffentlichen Ladestation (z.B. Ihre Wallbox zuhause) pro Kalenderjahr führen und die Adresse des nicht öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie Ihr E-Fahrzeug überwiegend laden, anführen.