Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
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Mittlere Batteriespeicheranlagen
Mittlere Batteriespeicher / Speicheranlagen – Förderung Österreich
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderungsprogramms werden Investitionsmaßnahmen in die Planung und Umsetzung von Batteriespeicher / Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von 51 bis zu 1 MWh bzw. 1.000 kWh gefördert. Gefördert werden neu installierte Stromspeicheranlagen, sowie die Erweiterung bestehender Anlagen, die zur Speicherung von Strom aus Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
Für den Nachweis, dass die Stromspeicheranlage netzdienlich betrieben werden kann, sind folgende Kriterien maßgebend:
• Fähigkeit zur Einbindung in eine Energiemanagementsoftware und zur Kommunikation mit anderen Komponenten des Energiesystems
• Möglichkeit der externen Ansteuerung (z. B. Vorgabe der Lade- od. Entladeleistung) über eine Kommunikationsschnittstelle
• Bestätigung der Kenntnis und Einhaltung der technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR)
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Im Rahmen des Programms wird eine Förderung in Form eines Pauschalbetrages bezogen auf die Netto-Batteriespeicherkapazität vergeben. Zur Sicherstellung der Fördereffizienz wird eine Begrenzung der Förderung mit maximal 30 % der umweltrelevanten Investitions-
kosten festgelegt.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses vergeben, der nach der Projekt-endabrechnung ausbezahlt wird.
• Stromspeicheranlagen mit 51 bis 1.000 kWh Nettospeicherkapazität – Pauschale 150 Euro/kWh (Pauschale beinhaltet einen Nachhaltigkeitszuschlag¹)
• Zuschläge für Anlagen in Regionen mit besonderem Schwerpunkt auf Klimaschutz² – Pauschale + 10 Euro/kWh
• Max. Förderung umweltrelevante Investitionskosten Max. 30 %
1 Die Speicheranlage bezieht überwiegend Strom aus erneuerbaren Energieträgern
2 Klima- und Energiemodellregionen (KEM), Klimawandel-Anpassungsmodellregionen (KLAR!), LEADER mit Fokussierung auf Aktionsfeld 4 (Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel)
Dauer der Förderung
28.02.2025, 12:00 Uhr
Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungsstelle einlangen. Die Anlagen müssen bis spätestens 24 Monate nach Genehmigung der Förderung fertiggestellt werden.
Geeignet für
Unternehmen, Öffentlich, Landwirte, Gemeinden & Energiegemeinschaften
Unternehmen, Öffentlich, Landwirte, Gemeinden & Energiegemeinschaften
Der Förderantrag kann von natürlichen Personen, Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offenen Handelsgesellschaften und von juristischen Personen gestellt werden.