Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Photovoltaik Förderung Kärnten
Kommunale Photovoltaikanlagen – Förderung Kärnten
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Ankauf und die Errichtung von Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen an oder auf kommunalen Gebäuden, die sich im überwiegenden Eigentum von Gemeinden oder juristischen Personen mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung stehen oder die spätestens nach 10 Jahren in deren Eigentum übergehen. z.B: Gemeindeämter, Bauhöfe, Feuerwehrhäuser oder Schulgebäude.
Der Ankauf und die Errichtung kann auch in Form von diversen Contracting-, Leasing- oder Ratenkaufmodellen erfolgen. Wobei die Anlage spätestens 10 Jahre nach Errichtung in das Eigentum des jeweiligen Förderungswerbers übergehen muss.
- Das Gebäude muss öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.
- Die Photovoltaikanlage muss eigenverbrauchsoptimiert geplant und errichtet worden sein, d. h., dass eine eigenverbrauchsoptimierte Nutzung des erzeugten Sonnenstromes gewährleistet sein muss.
- Der Stromertrag der Anlage und die Eigenverbrauchsquote sind jährlich zu dokumentieren und auf Verlangen der Förderstelle vorzulegen.
- Die Photovoltaikanlage muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses abhängig von der Anlagengröße bzw. der förderbaren Leistung gewährt.
Maximal ist eine Förderung in Höhe von 60% der anerkennbaren Kosten (bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerber sind dies die Nettokosten) möglich. Investitionszuschüsse von dritter Seite für das betreffende Investitionsprojekt sind zulässig und führen nur dann zu einer Reduzierung der Landesförderung, wenn die Landesförderung und die weiteren Investitionszuschüsse die Gesamtkosten übersteigen würden.
Als Landesförderung nach dieser Richtlinie werden höchstens folgende Förderungen gewährt:
bis 10 kWp max. € 1.250,- pro kWp
>10 kWp bis 25 kWp max. € 950,- pro kWp
> 25 kWp max. € 400,- pro kWp
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbern:
bis 10 kWp max. € 900,- pro kWp
>10 kWp bis 25 kWp max. € 650,- pro kWp
> 25 kWp max. € 200,- pro kWp
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Der Förderungsgegenstand muss nach dem 01.01.2023 errichtet worden sein. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist das Rechnungsdatum (Schlussrechnung) der Hauptanlagenteile wie z. B. PV-Module, Stromspeicher
Geeignet für
Gemeinden
Kärntner Gemeinden, juristische Personen mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung sowie Zusammenschlüsse von Kärntner Gemeinden bzw. juristischen Personen mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung im Rahmen der Durchführung von Vorhaben gemeindeübergreifender Zusammenarbeit (IKZ). Ein solcher Zusammenschluss setzt die Teilnahme von zumindest 2 Kärntner Gemeinden voraus.