Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Sanierung Förderung Steiermark
Kleine Sanierung – Förderung Steiermark
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden eine Vielzahl an (Einzel-)Maßnahmen gefördert:
- Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Au- ßenbauteile (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen)
- Maßnahmen an der Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär- und Elektroinstallationen)
- Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchschutz
- Sanierungsmaßnahmen, z. B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang, …
- Personenaufzüge
- Schaffung und Sanierung von Balkonen oder Loggien
- Veränderung und Erweiterung von Wohnraum (Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen, Wohnungszusammenlegungen, Neuschaffung von Wohnraum bei bestehenden Gebäuden, Erweiterung von Wohnraum durch Zubau)
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmali- gen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten.
Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen je Wohnung 30.000 bis 50.000 Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude 80.000 bis 100.000 Euro.
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Die Förderung ist nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen, und zwar innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Ausstellung der ältesten Rechnung.
Geeignet für
Privat
Die Förderung kann von Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes, Mieter:innen einer Wohnung oder Bauberechtigten beantragt werden.