Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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E-Mobilität

Intelligente E-Ladestationen – Förderung Steiermark

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Es wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines Ladekabels (mobile charger) mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW gefördert.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung mit maximal 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.

Intelligente E-Ladestationen:

  • Intelligentes Ladekabel max. 100,- Eur
  • Wallbox max. 300,- Eur

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2024

Der Förderungsantrag kann erst nach Lieferung (Kauf) und Montage bzw. zusätzlich nach Rechnungslegung inkl. Zahlungsnachweisen und binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum eingereicht werden.

Geeignet für

Privat

Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, auf die ein E-PKW zugelassen ist, können Förderungsanträge stellen. Der E-PKW darf nicht für unternehmerische Tätigkeiten genutzt werden.