Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Großanlagen Speicher
Großanlagen Speicher / Großspeicheranlagen – Förderung Bund
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderungsprogramms werden Investitionsmaßnahmen in die Planung und Umsetzung von innovativen mittleren und großen Stromspeicheranlagen sowie Wärmespeicheranlagen gefördert.
Eingereicht werden kann für folgende drei Förderungsgegenstände:
- Mittlere Stromspeicher mit einer Nettospeicherkapazität von 51 bis 250 kWh
- Große Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität ab 251 kWh
- Wärmespeicheranlagen
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Im Rahmen des Programms wird ein Fördersatz in Höhe von bis zu 30 % für die umweltrelevanten Investitionskosten der Strom- bzw. Wärmespeicheranlagen vergeben. Dieser kann jedoch durch die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bzw. die programmspezifische Höchstförderung begrenzt werden.
Zur Sicherstellung der Fördereffizienz wird eine Begrenzung der Förderung entsprechend den einzelnen Fördergegenständen festgelegt:
- Stromspeicheranlagen von 51 kWh bis 250 kWh Nettospeicherkapazität pauschal 150 €/kWh max. 30 %
- Stromspeicheranlagen ab 251 kWh Nettospeicherkapazität max. 20 %
- Wärmespeicher max. 30 %
Der Förderbarwert für große Stromspeicheranlagen und Wärmespeicheranlagen beträgt maximal 4 Mio. Eur.
Dauer der Förderung
Nächster Call noch nicht definiert
Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, einlangen.
Geeignet für
Unternehmen & Energiegemeinschaften
Unternehmen & Energiegemeinschaften
Der Förderantrag kann von natürlichen und juristischen Personen oder Personengesellschaften gestellt werden.