Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Großanlagen Speicher

Großanlagen Speicher / Großspeicheranlagen – Förderung Bund

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderungsprogramms werden Investitionsmaßnahmen in die Planung und Umsetzung von innovativen mittleren und großen Stromspeicheranlagen sowie Wärmespeicheranlagen gefördert.

Eingereicht werden kann für folgende drei Förderungsgegenstände:

  • Mittlere Stromspeicher mit einer Nettospeicherkapazität von 51 bis 250 kWh
  • Große Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität ab 251 kWh
  • Wärmespeicheranlagen

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Im Rahmen des Programms wird ein Fördersatz in Höhe von bis zu 30 % für die umweltrelevanten Investitionskosten der Strom- bzw. Wärmespeicheranlagen vergeben. Dieser kann jedoch durch die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bzw. die programmspezifische Höchstförderung begrenzt werden.

Zur Sicherstellung der Fördereffizienz wird eine Begrenzung der Förderung entsprechend den einzelnen Fördergegenständen festgelegt:

  • Stromspeicheranlagen von 51 kWh bis 250 kWh Nettospeicherkapazität pauschal 150 €/kWh max. 30 %
  • Stromspeicheranlagen ab 251 kWh Nettospeicherkapazität max. 20 %
  • Wärmespeicher max. 30 %

Der Förderbarwert für große Stromspeicheranlagen und Wärmespeicheranlagen beträgt maximal 4 Mio. Eur.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

Nächster Call noch nicht definiert

Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, einlangen.

Geeignet für

Unternehmen & Energiegemeinschaften

Der Förderantrag kann von natürlichen und juristischen Personen oder Personengesellschaften gestellt werden.