Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Gebäudeautomation

Gebäudeautomatisierung – Förderung Österreich

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssysteme (BACS – building automation and control systems), insbesondere

  • Dienstleistungen zur Planung, Vorbereitung und Konzeptionierung – z.B. Erstellung eines Sensor- und Energiezählerkonzept, Auswahl des Automatisierungssystems, …
  • Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
  • Implementierung von Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssystemen (BACS – building automation and control systems)
  • Inbetriebnahme, Parametrierung und Optimierung

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Dienstleistungen für Planung und Konzeptionierung der Leittechnik (max. 15% der Gesamtkosten)
  • Zentrale Leitrechner mit Visualisierung
  • Sensoren und Aktoren (Pumpen, Verteiler, Ventile, …) in der Peripherie
  • Einbindung von Datenschnittstellen zu bestehenden Anlagen
  • Energiezähler
  • Einmaliger Ankauf von Software Lizenzen

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Die Förderung ist auf Maßnahmen in Dienstleistungsgebäuden, Gebäuden der öffentlichen Verwaltung sowie Gebäuden von Bildungseinrichtungen beschränkt, welche überwiegend zum Aufenthalt von Personen (ohne Sonderanforderungen für Prozessanwendungen) konditioniert werden müssen. Dazu zählen unter anderem Bürogebäude, Hotelbetriebe oder Tourismuseinrichtungen. Produktions-, Maschinen und Lagerhallen können nicht als „Dienstleistungsgebäude“ klassifiziert werden.

Förderungsvoraussetzungen:

Die Bruttogeschoßfläche (BGF) des von der Automatisierung umfassten Gebäudes muss im Bestand mindestens 1.000 m2 betragen. Das Gebäude muss überwiegend betrieblich (für Nicht-Wohnzwecke) genutzt werden.

Die Mindestinvestitionskosten für die Gebäudeautomatisierung betragen zumindest 100.000Euro. Für Bildungseinrichtungen liegt diese Grenze bei 50.000 Euro

Die bedarfsgerechte Parametrisierung und Erreichung der Gebäudestandard-Qualität „B“ gemäß EN 52120-1 1 muss von der ausführenden Firma bestätigt werden.

Das MSR/BACS-System muss über ein Anbieter:innen-offenes System (zum Beispiel BUS-System mit Datenkommunikationsprotokoll BACnet) extern steuerbar sein.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss die bedarfsgerechte Parametrisierung und Erreichung der Gebäudestandard- Qualität „B“ gemäß EN 52120-1 von der ausführenden Firma bestätigt werden.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungssumme ergibt sich als Produkt aus der Förderungspauschale (50 Euro pro jährliche eingesparte Megawattstunden) und der durch die Gebäudeautomatisation gegenüber dem Ausgangszustand erzielbaren jährlichen Energieeinsparung (Wärme und Strom). Die Energieeinsparung ist bei Antragstellung von einem/einer Fachplaner:in zu nachvollziehbar darzustellen und nach Umsetzung des Projekts durch Messungen nachzuweisen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss nach Umsetzung des Projektes ausbezahlt und ist mit 20 % (15 % für große Unternehmen) der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Für Nicht- Wettbewerbsteilnehmer:innen beträgt diese Grenze 50% der förderungsfähigen Investitionskosten. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Millionen Euro.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

Förderende noch nicht definiert

Grundsätzlich sind Projekte VOR Beginn der Maßnahme einzureichen, das heißt bevor Verpflichtungen eingegangen worden sind, die die Investitionen unumkehrbar machen (Anlagenteile oder Materialien wurden rechtsverbindlich bestellt oder geliefert, Baubeginn – der früheste dieser Zeitpunkte ist maßgebend).

Geeignet für

Unternehmen, Öffentlich, Gemeinden & Verreine

Eigentümer:innen, Mieter:innen oder Pächter:innen von Gebäuden, sofern diese Investitionsmaßnahmen zur Gebäudeautomatisierung umsetzen und Rechnungsempfänger:innen für die zu fördernden Leistungen sind.