Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
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Photovoltaik
Förderung des Netzzutritts in der Land- und Forstwirtschaft für Photovoltaikanlagen – Förderung Tirol
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Fördergegenstand:
- Kosten für die mit dem Anschluss einer PV-Anlage mit einer Engpassleitung > 20 bis 250 kWpeak an das öffentliche Netz ausgelösten Verstärkungsmaßnahmen bis hin zum Netzanschlusspunkt (Eigentumsgrenze zum öffentlichen Netz) laut der vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Anschlussgebühr abzüglich des pauschalen Netzzutrittsentgeltes gem. EAG sowie
- Kosten für die private Anschlussleitung von der PV-Anlage bis hin zum Netzanschlusspunkt.
- Gefördert wird ausschließlich der Netzzutritt von PV- Aufdachanlagen und gebäudeintegrierten PV
Anlagen, PV – Freiflächenanlagen bilden keinen Fördergegenstand.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Förderfähige Kosten:
Netzanschlusskosten resultierend aus erforderlichen Verstärkungsmaßnahmen am öffentlichen Netz, Grabungsarbeiten, Materialkosten, Kabelverlegung, Adaptierung der Hausinstallation (z.B. neuer Schaltschrank) etc.
Förderung der Netzanschlusskosten:
Der förderbare Betrag wird mit max. 40% der tatsächlich vom Netzbetreiber verrechneten Netzanschlusskosten, abzüglich der leistungsorientierten Pauschalabgeltung für die gegenständliche PV- Anlage begrenzt.
Förderung der Anschlussleitung:
Der förderbare Betrag für die private Anschlussleitung orientiert sich an den anfallenden Kosten für die Kabelverlegung (inkludiert Grabungskosten, Materialkosten, Verlegekosten) welche über Kostennachweise zu belegen sind. Die Förderung für die private Anschlussleitung wird dabei ebenfalls mit 40% Prozent der nachweislich entrichteten Kosten der Anschlussleitung begrenzt.
Dauer der Förderung
Ganzjährig
Es werden ausschließlich Netzanschlüsse nach dem 22.09.2021 gefördert, solange die budgetären Mittel vorhanden sind. Eine Reihung erfolgt nach Datum des Einlangens der Antragstellung.
Geeignet für
Landwirte
Einen Antrag auf Förderung können Betreiber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Tirol mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer) stellen.