Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Energiegemeinschaft
Energiegemeinschaften – Förderung Bund
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Förderbar sind die für die Durchführung der imma- teriellen Leistungen anfallenden Kosten. Diese sind durch Rechnungen zu belegen. Die Rechnungslegung hat auf den/die Antragsteller:in zu erfolgen.
Anerkennbare Kosten: Einzelrechnungen kleiner 500 Euro (netto) sowie Barrechnungen größer 5.000 Euro (netto) werden als nicht förderungsfähig gewertet und gestrichen.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben, der nach der Projektendabrechnung ausbezahlt wird.
Das Ausmaß der Förderung darf folgende Grenze, unter Berücksichtigung der beihilfenrechtlichen Höchstgren- zen, nicht übersteigen.
Es kann eine Förderung immaterieller Leistungen bis zu 50 % der Nettokosten gewährt werden.
Es kann für das geförderte Projekt zusätzlich ein Bonus gewährt werden:
Bei Nachweis der tatsächlichen Gründung bzw. Erweiterung der Energiegemeinschaft oder gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen binnen
6 Monaten durch Vorweisen des Errichtungs- und Betriebsvertrags (GEA), Netzzugangsvertrags (EEG, BEG) und/oder einer (ersten) quartalsweisen oder monatlichen Abrechnung der Energiegemeinschaft oder gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gegenüber ihren Mitgliedern, kann ein Bonus von bis zu 50 % der Nettokosten ausbezahlt werden (in Summe darf die Förderung max. 100 % der beantragten Kosten nicht übersteigen).
Die maximale Förderung inkl. Bonus beträgt 20.000 Euro.
Dauer der Förderung
30.September 2024
Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, einlangen.
Geeignet für
Unternehmen, Gemeinden & Privat
Energiegemeinschaften können zwischen natürlichen Personen, Gemeinden, Rechtsträgern von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder kleinen und mittleren Unternehmen gegründet werden.