Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Energieautarke Bauernhöfe

Energieautarke Bauernhöfe – Förderung Bund

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden vordefinierte Maßnahmenbündel (Einzelmaßnahmen), aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben:

Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können die vordefinierten Maßnahmenkombinationen (PV-Anlage + Speicher + Notstromfunktionalität ODER Speicher + Notstromfunktionalität) eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahmen. PV-Anlagen allein können im Rahmen von Modul A nicht gefördert werden. Erweiterungen von PV- und Speicheranlagen sind möglich.

Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungsermittlung erfolgt mittels Pauschal- betrags in Abhängigkeit der Leistung der Photovoltaik- anlage bzw. der Speicherkapazität des Speichers. Gefördert werden maximal 50 kWp (die Photovoltaik- anlage darf größer 50 kWp errichtet werden, jedoch werden davon nur 50 kWp für die Förderung anerkannt. Gefördert werden nur Nettokosten.

Die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen beträgt:(1)

PV­ Anlagen Pauschale
0,01 – 10 kWp max. 285 Eur/kWp
>10 kWp – 20 kWp max. 250 Eur/kWp
>20 kWp – 50 kWp max. 160 Eur/kWp(2)

Die Investitionsförderung für den verbindlich zu errichtenden Speicher beträgt:

Speicher Pauschale
bis 50 kWh max. 200 Eur/kWh (1)

Die Investitionsförderungspauschale für die verbindlich herzustellende Notstromfunktionalität beträgt:

Notstrom Pauschale
Maßnahmen zur Notstromfunktionalität max. 850 Euro

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

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Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31.März 2024

Die Einreichung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestel­ lung erfolgen! AUSNAHME: Modul D – bei diesem erfolgt die Einreichung NACH Um­setzung der Maßnahme.

Geeignet für

Landwirte

Förderungsanträge können von BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.