Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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E-Mobilität

Elektromobilität – Lastmanagementsysteme – Förderung Steiermark

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Es wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge gefördert.

Für denselben Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch gleiche oder andere Dienststellen des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mit weiteren Förderungen, die nicht von Dienststellen des Landes Steiermark angeboten werden, ist im Rahmen dieser Förderungsrichtlinie möglich.

Bis zu einer Größe von 50 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist das Lastmanagementsystem für alle Abstellplätze auszulegen. Ab 51 vorhandenen Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist das Lastmanagementsystem für mindestens 80 Prozent der Abstellplätze für Kraftfahrzeuge auszulegen.
Es muss mindestens ein Ladepunkt gemeinsam mit dem Lastmanagementsystem installiert werden.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung mit maximal 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.

Mögliche Ladepunkte des Lastmanagementsystems:

Basisförderung bis zu 99 möglichen Ladepunkten max. 5.000,- Eur
Zuschlag zur Basisförderung je weiteren 50 möglichen Ladepunkten max. 2.500,- Eur

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2024

Der Förderungsantrag kann erst nach Lieferung (Kauf) und Montage bzw. zusätzlich nach Rechnungslegung inkl. Zahlungsnachweisen und binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum eingereicht werden.

Geeignet für

Gemeinden, Unternehmen & Privat

Folgende natürliche oder juristische Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Unternehmens- standort in der Steiermark können im Rahmen von Wohnnutzungen Förderungsanträge stellen: Eigentümer:innen und Eigentümer:innengemeinschaften, Bevollmächtigte Hausverwaltung, Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist