Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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E-Mobilität
Elektromobilität – Lastmanagementsysteme – Förderung Steiermark
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Es wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge gefördert.
Für denselben Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch gleiche oder andere Dienststellen des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mit weiteren Förderungen, die nicht von Dienststellen des Landes Steiermark angeboten werden, ist im Rahmen dieser Förderungsrichtlinie möglich.
Bis zu einer Größe von 50 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist das Lastmanagementsystem für alle Abstellplätze auszulegen. Ab 51 vorhandenen Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist das Lastmanagementsystem für mindestens 80 Prozent der Abstellplätze für Kraftfahrzeuge auszulegen.
Es muss mindestens ein Ladepunkt gemeinsam mit dem Lastmanagementsystem installiert werden.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung mit maximal 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Mögliche Ladepunkte des Lastmanagementsystems:
Basisförderung bis zu 99 möglichen Ladepunkten max. 5.000,- Eur
Zuschlag zur Basisförderung je weiteren 50 möglichen Ladepunkten max. 2.500,- Eur
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Der Förderungsantrag kann erst nach Lieferung (Kauf) und Montage bzw. zusätzlich nach Rechnungslegung inkl. Zahlungsnachweisen und binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum eingereicht werden.
Geeignet für
Gemeinden, Unternehmen & Privat
Folgende natürliche oder juristische Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Unternehmens- standort in der Steiermark können im Rahmen von Wohnnutzungen Förderungsanträge stellen: Eigentümer:innen und Eigentümer:innengemeinschaften, Bevollmächtigte Hausverwaltung, Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist