Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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E-Mobilität

E-Mobilität – Förderung Burgenland

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderungen im Rahmen dieser Richtlinien ist die Gewährung von nichtrückzahlbaren Zuschüssen für

  • behördlich zugelassene neue bzw. neuwertige elektrisch betriebene PKW (Klasse M1) neue bzw. neuwertige elektrisch betriebene einspurige Kraftfahrzeuge (wie E-Mopeds der Klasse L1e und E- Motorräder der Klasse L3e),
  • neue zweispurige Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen mit Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h und max. 600 W (§1 Abs. 2a lit.a und lit.b KFG), ausgenommen fahrzeugähnliches Kinderspielzeug und ähnliche Bewegungsmittel mit Bauartgeschwindigkeit von max. 5 km/h und Fahrreifendurchmesser von max. 12 Zoll,
  • behördlich zugelassene neue bzw. neuwertige PKW welche mit Biogas betrieben werden, sowie der Umbau von PKW (Klasse M1), die nach dem Umbau nachweislich mit Biogas betrieben werden können, die zur Senkung des CO-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen dienen.
  • Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene PKW oder E-Motorräder (Wallbox oder intelligentes Ladekabel).

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe ist in nachstehender Tabelle aufgelistet. Gefördert werden max. 30% der anrechenbaren Investitionskosten:

  • Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen, Neuanschaffung max. 400 Eur
  • E-Mopeds der Klasse L1e und E-Motorräder der Klasse L3e, Neuanschaffung max. 500 Eur
  • Elektro-PKW (Klasse M1) – Neuanschaffung max. 2.000 Eur
  • Mit Biogas betriebene PKW (Klasse M1) – Neuanschaffung oder Umbau auf Biogas Betrieb max. 1.000 Eur
  • Intelligentes Ladekabel max. 300 Eur
  • Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) bis 3,7 KW, 230 V max. 300 Eur
  • Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) über 3,7 KW, 400 V max. 500 Eur

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2024

Die Förderungsansuchen können bis längstens 6 Monate ab Rechnungsdatum eingebracht werden.

Geeignet für

Privat

Die Förderungen können nur von natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind beantragt werden. Eine Förderung für Einzelunternehmen ist nicht vorgesehen.