Förderungen in Österreich 2024

Profitieren Sie von Förderungen
für Photovoltaik, Stromspeicher & Co.

Förderkompass Österreich 2024

Lassen Sie sich von unseren Förderexperten beraten und sparen Sie Kosten mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeinde-Ebene. Im Rahmen einer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Planung, Beantragung und Fertigstellungsmeldungen für die Förderung Ihrer PV-Anlage, Carports, Stromspeicher, Wärmepumpen und mehr.

Förderkompass Österreich 2024

Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

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Photovoltaik Förderung Kärnten

Betriebliche Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen – Förderung Kärnten

Förderung Kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Ankauf und die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch (Netzparallelbetriebsanlagen) oder die Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs.

  • Das Gebäude muss öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.
  • Die Photovoltaikanlage muss eigenverbrauchsoptimiert geplant und errichtet worden sein, d. h., dass eine eigenverbrauchsoptimierte Nutzung des erzeugten Sonnenstromes gewährleistet sein muss.
  • Der Stromertrag der Anlage und die Eigenverbrauchsquote sind jährlich zu dokumentieren und auf Verlangen der Förderstelle vorzulegen.
  • Die Photovoltaikanlage muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Ausgenommen sind Zweckzuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz.

Die maximale Förderung beträgt € 200,00 je kWp Anlagenleistung.

FÖRDERABWICKLUNG INKLUSIVE

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderungen!

Gerne unterstützen Sie unsere Förderexperten im Rahmen einer Beauftragung dabei, Ihr Projekt für aktuelle Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung, Kommunikation & Fertigstellungsmeldung in Ihrem Auftrag durchzuführen.

Dauer der Förderung

31. Dezember 2024

Der Förderungsgegenstand muss nach dem 01.01.2023 errichtet worden sein. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist das Rechnungsdatum (Schlussrechnung) der Hauptanlagenteile wie z. B. PV-Module, Stromspeicher

Geeignet für

Unternehmen

Die Förderung kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden.