Förderkompass Österreich 2024
Hier finden Sie alle aktuellen Bundes- und Länder-Förderungen Österreichs für das Jahr 2024 im Überblick. Von Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Mobilität bis Energiemanagement für Privat, Unternehmen und Gemeinden. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Projekts dabei behilflich Ihr Projekt für Förderungen zu optimieren und die Förderabwicklung in Ihrem Auftrag durchzuführen.
Geförderte Regionen
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Heiz- & Klimatechnik
E-Mobilität – Förderung Burgenland
Förderung Kurzbeschreibung
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderungen im Rahmen dieser Richtlinien ist die Gewährung von nichtrückzahlbaren Zuschüssen für die Errichtung von Alternativenergieanlagen in bzw. auf Ein- und Zweifamilienhäusern, dazu gehören auch Eigentümer von Reihenhäusern.
Die Anlagen müssen zur Versorgung von privaten Wohngebäuden im Burgenland dienen. Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage(n) muss gewährleistet sein, d.h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50% der Fläche des Gesamtgebäudes betragen
Im Rahmen dieser Richtlinien können nachfolgende Maßnahmen gefördert werden:
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energie und zur Einsparung von Energie sowie anderen elementaren Ressourcen.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten bei Anlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden sowie bei Anlagen, die mit nicht erneuerbaren Energieträgern, aber mit besonders energiesparenden Technologien ausgestattet sind wobei die Grund- und Höchstbeträge (= maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.
- Warmwasserwärmepumpen max. 600,- Eur
- Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung max.1.100,- Eur
- Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe) max. 2.500,- Eur
- Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen) max. 2.500,- Eur
- Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen) max. 1.600,- Eur
- Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung max. 1.800,- Eur
- Fernwärmeanschlüsse max. 2.000,- Eur
- Hauszentralheizung über Biomasse max. 2.200,- Eur
- Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie max. 1.100,- Eur
- Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) max. 1.400,- Eur
- Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen max. 1.200,- Eur
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen max. 400,- Eur
Dauer der Förderung
31. Dezember 2024
Die Förderungsansuchen können bis längstens 6 Monate ab Rechnungsdatum eingebracht werden.
Geeignet für
Privat
Die Förderungen können nur von natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind beantragt werden. Eine Förderung für Einzelunternehmen ist nicht vorgesehen.